1.
Diese Marke (oder diese) ausdrucken, ausschneiden, auf Briefumschlag kleben:
2.
Empfängeradresse folgendermaßen auf den Umschlag schreiben
(Absenderadresse einfach weglassen):
Hans Musterheinz
Fischweg 123
[12345] Neudorfstadt
non-domestic F.R.G.
Die französische Phrase nebst Paragraphen (auf der Marke), die eckigen Klammern um die PLZ (juristisch wirksam ausgeklammert, quasi neutralisiert) und die unterste Adresszeile sind entscheidend – damit kommt der Brief bereits beim Empfänger an:
Aber es geht noch besser…
3.
500er Rolle Universal-Einschreibeetiketten (Postcodelabels) besorgen – entweder zum Preis von 0,00 Euro bestellen (telefonisch unter 0180-6555555, online hier oder hier) oder direkt in der Postfiliale gratis verlangen:
Damit kann man Briefe als Einwurf-Einschreiben verschicken, oder aber auch…
4.
Rückscheine in der Postfiliale besorgen (die liegen dort gratis herum):
Auf der Vorderseite auf den “Entgelt bezahlt”-Kasten rechts oben eine Kriegsgefangenenpostbriefmarke drüberkleben, “Name” durch “Familien-” ergänzen, ausfüllen, dabei PLZ wie oben beschrieben ausklammern. Auf der Rückseite den Auslieferungsvermerk rechts oben entsprechend ankreuzen, links unten den Empfänger der Sendung eintragen (ggf. “in GROSSBUCHSTABEN” durchstreichen und “Name” durch “Familien-” ergänzen).
5.
Umschlag mit 1. der obigen Briefmarke, 2. der oben beschriebenen Adressierung, 3. einem Einschreibeetikett (ankreuzen: natürlich “Rückschein”) und 4. hinten auf dem Umschlag draufgeklebtem Rückschein in einen Postbriefkasten einwerfen, dabei Einwurf-/Absendedatum notieren (ggf. auch auf den Umschlag unter die Marke draufschreiben), und in den folgenden Tagen den Versandstatus bis zur Zustellung online überprüfen (mit dem Code vom Einschreibeetikett und dem Absendedatum).
6.
Ein paar Tage später den Rückschein im Briefkasten vorfinden,
vom Empfänger und vom Postboten jeweils mit Zustellungsdatum unterschrieben –
ein hand- und (dank der zwei Unterschriften) sogar halbwegs gerichtsfester Zustellungsnachweis:
…der kostenlose Versand von Kriegsgefangenenpost funktioniert also “offenkundig” sogar in einem Modus, der über andernfalls berechtigte Zweifel hinaus sicherstellt, dass es sich NICHT um fehlerhafte, (trotz “nicht ausreichender Frankierung”) zufällige Zustellungen durch ein Mißgeschicks im Briefezentrum etc. handelt.
Aber WARUM funktioniert das? Warum “Kriegsgefangenenpost”?
Warum werden der §7 Weltpostvertrag bzw. §16 Haager Landkriegsordnung (!) in der Bundesrepublik Deutschland angewandt? Warum sind sie hier offenbar gültig, obwohl doch die Bürger hier in einem souveränen Staat in Freiheit, Frieden und Wohlstand zu leben scheinen? Kann denn die Wirklichkeit anders sein, als man sie in der Schule und in den Massenmedien zu sehen gelernt hat? (“the red pill”)
7.
Vielleicht testen, ob internationales Einschreiben mit Rückschein (die liegen ebenfalls gratis in Postfilialen aus) usw. ebenfalls funktioniert. Vielleicht ist es sogar möglich, Zahlungen via Nachnahme trotz kostenlosem Versand zu erhalten? Vielleicht gar international? Freiwillige Hopp!
8.
Next Step, The Package: Paketversand gratis bis 10 kg.
Was geht noch? “Förmliche Zustellungen” portofrei verschicken (hier Material)…
9.
the movement was you, back, finally home and came over the system like liquid light
10.
…
“discuss”
Weitere Rechercheergebnisse bitte hier posten.
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CODE 113 U (72,5 ct × 2 = Hin-& Rückporto zu zahlen bei Sender oder Empfänger; 113 U Nachportogebühren) ⁉
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Gilt das auch für die Schweiz?
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Nein! In der Schweiz gibt es keine Kriegsgefangene. Das ist Betrug und kann geahndet werden.
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